Sprechfunkzeugnis BZF I/II
Wer mehr Freiheiten möchte, muss funken.
Die Lizenz fürs Flugfunken ist nicht in der eigentlichen Flugausbildung enthalten und muss mit einer extra Prüfung erworben werden. Auch ohne das BZF darf man Ultraleichtflugzeuge fliegen. Für manche Lufträume (D und C), die zum Beispiel über größeren Flugplätzen liegen, ist es aber gefordert und somit für den unbegrenzten Spaß eigentlich nötig.
Wer mit Sicherheit nur in deutschsprachigen Ländern fliegen wird, ist mit dem BZF II gut versorgt. Aber auch Ultraleichtflugzeuge dürfen in fast ganz Europa grenzüberschreitend fliegen. Dafür ist das englische BZF I gefordert.
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