Lizenzerhalt
Nicht aus der Übung kommen
Um die Rechte Deiner erworbenen Ultraleichtflug-Lizenz ausüben zu dürfen, ist es gesetzlich gefordert, dass Du Dich immer in gutem Übungszustand befindest. Das ist dadurch definiert, dass Du von jedem Moment 24 Monate zurück gerechnet auf 12 Stunden Flugzeit und einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer kommst. Fehlt es bei Dir an der einen oder anderen Stunde oder der Übungsflug ist fällig, so helfen wir Dir gern und unkompliziert, die geforderten Bedingungen wieder herzustellen.
Die folgenden Angebote bieten wir an Flugplätzen rund um Berlin an. Also Strausberg, Eberswalde/Finow, Eggersdorf, Fehrbellin, Strausberg und Eberswalde/Finow.